BW-Pokal
(Klasse 6)
Nennung, Nenngeld, Nennungsschluss
Zur
Abgabe der Nennung ist das offizielle Nennformular des jeweiligen
Veranstalters zu verwenden.
„Beide Seiten auf ein Blatt ausdrucken!“.
Das
Nenngeld ist auf € 30,- festgelegt.
Nennungsschluss ist grundsätzlich 14 Tage
vor der Veranstaltung. (Maßgebend ist das vorliegen beim
Veranstalter).
Nachnenngebühr € 15,-.
Bei
Wertungsläufen, die im Rahmen der Baden-Württ. Jugend-Motocross-
Meisterschaft durchgeführt werden, entfällt die Nennbestätigung. Bei diesen
Rennen bitte Nennformulare der BW-Jugendmeisterschaft verwenden. Als
Nennbestätigung gilt die unter der Internetseite des jeweiligen
Veranstalters veröffentliche vorläufige Starterliste (Siehe Adressen in
Gesamtausschreibung). Doppelnennungen sind nur für B-Lizenzinhaber über 18
Jahre erlaubt (BW-Pokal und Jugend Meisterschaft)
Nennadresse und Bankverbindung siehe Nennformular bzw. Internetseite des
jeweiligen Veranstalters.
Bitte
Name, Klasse und Startnummer des Fahrers bei der Nenngeld-Überweisung
angeben